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   OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1987 - 13 B 194/87   

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https://dejure.org/1987,7023
OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1987 - 13 B 194/87 (https://dejure.org/1987,7023)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.02.1987 - 13 B 194/87 (https://dejure.org/1987,7023)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Februar 1987 - 13 B 194/87 (https://dejure.org/1987,7023)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1988, 126
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2021 - 2 M 60/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen einen Bescheid über die Änderung und den Betrieb

    So folge aus dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20. Februar 1987 (- 13 B 194/87 - NVwZ 1988, 126, 127), dass klar zwischen den einzelnen Betroffenheitsverhältnissen zu trennen sei.

    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen habe in dem Beschluss vom 20. Februar 1987 (a.a.O.) unter anderem entschieden, dass das Gesetz einen automatischen Sofortvollzug des angefochtenen Widerspruchsbescheides nicht vorsehe.

    Das Oberverwaltungsgericht hat in dem Beschluss vom 20. Februar 1987 (- 13 B 194/87 - NVwZ-RR 1988, 126 [127]) die Auffassung vertreten, dass bei einem stattgebenden Widerspruchsbescheid das materielle Begehren des Widerspruchsführers Befriedigung gefunden habe, der vom Widerspruchsführer angefochtene Verwaltungsakt beseitigt und damit für ihn nicht weiter anfechtbar sei.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2008 - 13 B 345/08

    Isolierte Anfechtbarkeit eines Widerspruchsbescheids bei erstmaliger Beschwer;

    Anders noch zur Rechtslage vor Inkrafttreten des § 80b VwGO am 1.1.1997: OVG NRW, Beschluss vom 20.2.1987 - 13 B 194/87 -, NVwZ-RR 1988, 126.
  • VG Köln, 13.02.2008 - 18 L 1656/07
    Soweit die Auffassung vertreten wurde bzw. wird, in einem solchen Fall bestehe keine aufschiebende Wirkung des Drittwiderspruchs mehr, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 20.2.1987 - 13 B 194/87 - Schoch/Schmidt-Aßmann, VwGO, § 80 Rdnr. 102, steht diese Auffassung im Widerspruch zu der Regelung des § 80 b Abs. 1 Satz 1 VwGO, wonach die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs mit der Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes endet.
  • OLG Köln, 20.01.1994 - 7 U 130/93

    Die bloße Beleihung eines Unternehmers löst noch keine Haftung der beleihenden

    Durch einstweilige Anordnung des OVG M. vom 20. Februar 1987 - 13 B 194/87 - wurde der R. verpflichtet, die Genehmigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Preisliste vorläufig zu erteilen.
  • VG Düsseldorf, 22.11.2019 - 15 L 2528/19

    Feststellung der aufschiebenden Wirkung isolierte Anfechtung einer

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 20. Februar 1987 - 13 B 194/87 -, NVwZ-RR 1988, 126, 126, und vom 21. August 1998 - 3 B 2621/95 -, juris, Rdnr. 19.
  • VG Augsburg, 10.06.2016 - Au 3 S 15.1291

    Anforderungen an Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Mit dem Erlass des Widerspruchsbescheids vom 4. März 2015 hat sich der Widerspruch des Beigeladenen erledigt, so dass es an einem Rechtsbehelf gegen die dem Antragsteller erteilte Genehmigung fehlt, der gemäß § 80 Abs. 1 VwGO aufschiebende Wirkung haben könnte (vgl. OVG NRW, B.v. 20.2.1987 - 13 B 194/87 - NVwZ-RR 1988, 126).
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